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Europa- und Kommunalwahlen 09. Juni 2024

Am 09.06.2024 fand die 10. Wahl des Europäischen Parlaments als auch die Kommunalwahl statt. Im Rahmen der Kommunalwahl wählten die Bürgerinnen und Bürger aus Neckartailfingen die Mitglieder des Gemeinderats, des Kreistags sowie der Regionalversammlung der Region Stuttgart.
 

Hier gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Europa- und Kommunalwahl 2024 aus der Gemeinde Neckartailfingen:

https://wahlergebnisse.komm.one

 

Ansprechpartnerin Frau Gombold, Telefonnummer: 07127 1808 20, Email c.gombold(@)neckartailfingen.de

Ausführliche Informationen:

Europawahl finden Sie hier ->  https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

Kommunalwahlen finden Sie hier -> www.kommunalwahl-bw.de 

und zur Wählbarkeit ab 16 Jahren gelangen Sie unter www.kommunalwahl-bw.de/wahlalter

Wahlergebnisse online einsehen

Hier gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Europa- und Kommunalwahl 2024 aus der Gemeinde Neckartailfingen:

 

https://wahlergebnisse.komm.one

 

Verkündung Wahlergebnis Gemeinderatswahl

Der Gemeindewahlausschuss wird das offizielle Ergebnis der diesjährigen Gemeinderatswahl

sowie die daraus resultierende neue Sitzverteilung im Anschluss an die Auszählung

 

am  Montag, 10. Juni 2024 um 17:30 Uhr

 

im Sitzungssaal des Rathauses Neckartailfingen bekanntgegeben.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.

Wahlaufruf

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

 

am Sonntag, 09. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Neckartailfingen statt. 

Mit Ihrer Stimme können Sie über die Zukunft der Gemeinde, des Landkreises sowie der Region Stuttgart und damit über die Gestaltung Ihres unmittelbaren Lebensbereichs für die nächsten fünf Jahre bestimmen.

Gleichzeitig finden in der gesamten Bundesrepublik Deutschland die Wahlen zum 10. Europäischen Parlament (Europawahl) statt. Das Europäische Parlament wird von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. 

Die Wahllokale in der Festhalle und in der Liebenauschule werden für Sie von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. 

Zur Wahl sollten Sie das Ihnen zugegangene Wahlberechtigungsschreiben und die übermittelten Stimmzettel für die Kommunalwahlen sowie Ihren Personalausweis / Reisepass mitbringen. Die Stimmzettel für die Europawahl sowie die Stimmzettelumschläge erhalten Sie in Ihrem Wahllokal. 

Machen Sie von Ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch. Wählen gehen ist entscheidend für unsere Demokratie und stellt die Weichen für die Zukunft auf regionaler und überregionaler Ebene!

 

Ich bitte Sie deshalb: 

Gehen Sie am Sonntag, dem 09.06.2024 zur Wahl! 

 

Ihre Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses 

Joana Barth 

  

Möglichkeiten/Fristen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Darüber hinaus können Sie für die Briefwahlunterlagen für diese Wahl auch über das Internet oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen.

Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08116041 werden Sie auf das Erfassungsformular für Ihren Antrag weitergeleitet. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden in beiden Fällen verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend über unsere Amtsbotin zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde(@)neckartailfingen.deeinen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Gombold, Tel.: 07127-180820, E-Mail: c.gombold(@)neckartailfingen.de.

Bitte beachten Sie, dass der Internetlink am 06.06.2024 um 12:00 Uhr gesperrt wird, da die Zustellung der Briefwahlunterlagne bis zur Wahl nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen auf dem Rathaus Neckartailfingen ist bis zum 07.06.2024, 18:00 Uhr möglich.

 

Weitere Hinweise für Briefwählerinnen und Briefwähler – Antragsfrist und Abgabefrist

Briefwahlunterlagen können bis 07.06.2024, 18 Uhr beantragt werden. Hierzu ist das Rathaus am 07.06.2024 außerhalb der regulären Öffnungszeiten bis 18.00 Uhr besetzt. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung über den Internetlink nur bis zum Donnerstag, 12:00 Uhr möglich ist, da eine Zustellung sonst ggfs. nicht mehr gewährleistet werden kann.

Sollten Sie die Briefwahlunterlagen auf Grund von Abwesenheit in dieser Woche noch zwingend vor einem bestimmten Datum benötigen, vermerken Sie das bitte auf dem Antrag oder kommen Sie persönlich im Rathaus vorbei, so dass Sie die Unterlagen direkt mitnehmen oder vor Ort ausfüllen können. Alle Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag, 09.06.2024, bis 18 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eingehen.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (08.06.2024), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Das Rathaus ist am 08.06.2024 über eine Notfalltelefonnummer in der Zeit von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Die Notfalltelefonnummer ist an der Tür des Rathauses ausgehängt.

  

Hinweise zur Verteilung von Stimmzetteln / Merkblättern und Briefwahlunterlagen

Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen am 09.06.2024 wurden den Wahlberechtigten bereits vor einigen Wochen zugestellt.

In der Kalenderwoche 20 wurden darüber hinaus allen Wahlberechtigten der Kommunalwahlen die Stimmzettel mit den dazugehörigen Merkblättern der Gemeinderats-, Kreistags- und Regionalwahl zugestellt. Bitte füllen Sie diese Stimmzettel in Ruhe zuhause aus und bringen diese am Wahlsonntag ausgefüllt mit in Ihr Wahllokal. Das Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie vor Ort im Wahllokal. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den zugestellten Stimmzetteln mit Merkblättern nicht um Briefwahlunterlagen handelt - diese müssen seperat beantragt werden!

Sollten Sie bereits vor der Verteilung der Stimmzettel und Merkblätter die Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten Sie lediglich die Briefwahlunterlagen. Diese werden Ihnen spätestens im Laufe der nächsten zwei Wochen zugestellt. Sollten Sie erst nach der Verteilung der Stimmzettel und Merkblätter die Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen ebenfalls im Laufe der nächsten zwei Wochen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Stimmzettel und Merkblätter in diesem Fall über die Briefwahlunterlagen nochmals erhalten.

Bei Fragen oder fehlenden Unterlagen steht Ihnen das Wahlamt gerne unter Telefonnummer: 07127 / 180820 oder per E-Mail (c.gombold(@)neckartailfingen.de) zur Verfügung.

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern

Am Sonntag, den 09.06.2024 findet in Deutschland die 10. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie auf dem Bürgermeisteramt Neckartailfingen, Nürtinger Straße 4, 72666 Neckartailfingen bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 

Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie hierbei die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.  oder direkt auf dem Bürgermeisteramt Neckartailfingen. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

Haben Sie in der Vergangenheit bereits einen solchen Antrag in unserer Gemeinde gestellt, ist ein erneuter Antrag entbehrlich und nur dann von Relevanz, wenn Sie seit Ihrer Eintragung eine Streichung vorgenommen haben.

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.