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Bebauungspläne zum Download

Nachfolgend finden Sie alle Bebauungspläne als Pdf Datei zum Herunterladen:

Ortsmitte Neckartailfingen

Gemeinde Neckartailfingen - Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Ortsmitte Neckartailfingen“ einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB

– Inkrafttreten –

Der Gemeinderat der Gemeinde Neckartailfingen hat am 17.10.2023 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan „Ortsmitte Neckartailfingen“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO), in der jeweils geltenden Fassung, als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan besteht aus dem zeichnerischen Teil, dem Textteil und der Begründung, jeweils vom 31.07.2023 des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH aus Stuttgart.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem abgedruckten Kartenausschnitt, der im Folgenden dargestellt ist. Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der ausgefertigten Fassung.

Der Bebauungsplan „Ortsmitte Neckartailfingen“ tritt mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB kann jedermann den Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus der Gemeinde Neckartailfingen, Nürtinger Straße 4, 72666 Neckartailfingen, während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über seine Inhalte Auskunft verlangen.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung werden ergänzend in das Internet auf der Homepage der Gemeinde Neckartailfingen eingestellt.

Der Bebauungsplan „Ortsmitte Neckartailfingen“ wurde als einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des BauGB bezeichneten beachtlichen Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Die Unbeachtlichkeit gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Nach § 4 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg gilt der Bebauungsplan - sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der GemO ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind (§ 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 GemO),

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist (§ 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO).

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Veränderungssperre für das Gebiet „Ortsmitte Neckartailfingen“ tritt gem. § 17 Abs. 5 BauGB mit dem rechtsverbindlich abgeschlossenen Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Ortsmitte Neckartailfingen“ außer Kraft.

Neckartailfingen, 20.10.2023                                            

gez. Wolfgang Gogel

Bürgermeister

 

Übersicht der ausliegenden Unterlagen:

Bebauungsplan "Ortsmitte Neckartailfingen"

Bebauungsplan "Ortsmitte Neckartailfingen" - Textteil

Bebauungsplan "Ortsmitte Neckartailfingen" - Begründung

Bebauungsplan "Ortsmitte Neckartailfingen" - Zusammenfassende Erklärung

Bebauungsplan "Ortsmitte Neckartailfingen" - Bekanntmachung

  

Infobereiche

Kinderfest

Das traditionelle Kinderfest in Neckartailfingen wurde erstmalig bereits im Jahre 1884 als Kinderfest im Pfarrkalender erwähnt. Dieses Fest wurde in den nachfolgenden Jahren als Maienfest und als Kinderfest benannt. Das Kinderfest wird seit dem Jahre 1991 von der Neckartailfinger Kinderfest GbR in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durchgeführt und organisiert.

Naherholungsgebiet Aileswasen

Das Naherholungsgebiet in der Gemeinde Neckartailfingen hat als zentralen Punkt den Aileswasensee mit dem dortigen Seehaus. Es handelt sich hier nicht um einen natürlichen See, sondern er ist aus einer ehemaligen Kiesgrube heraus entstanden.